Kosten & Erstattung

Mein AngebotKosten & Erstattung

Wer übernimmt die Kosten?

Drei Wege führen zur Kostenübernahme, und einer ganz ohne Formalitäten. Alle Patient*innen erhalten monatlich eine Rechnung.

(01)Privat versichert

Private Krankenversicherung & Beihilfe

Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen die Kosten einer Verhaltenstherapie in der Regel. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung mit dem 2,3-fachen Satz.

Bitte klären Sie vor Beginn der Therapie, ob und in welchem Umfang Ihr Tarif Psychotherapie erstattet. Die Leistungen unterscheiden sich je nach Versicherung und Vertrag. Beihilfeberechtigte erhalten die nötigen Antragsformulare bei ihrer Beihilfestelle.

(02)Gesetzlich versichert

Das Kostenerstattungsverfahren

Wenn Sie in zumutbarer Zeit keinen Therapieplatz in einer Kassenpraxis finden, kann Ihre Krankenkasse die Behandlung bei mir im Einzelfall übernehmen (§ 13 Abs. 3 SGB V). Ich unterstütze Sie bei den Schritten.

01

Sprechstunde & PTV11

Vereinbaren Sie über die Terminservicestelle (Telefon 116 117) eine psychotherapeutische Sprechstunde. Dort erhalten Sie das Formular PTV11. Wichtig sind Verdachtsdiagnose und die Empfehlung einer ambulanten Psychotherapie.

02

Platzsuche dokumentieren

Kontaktieren Sie Kassenpraxen und dokumentieren Sie die Absagen bzw. Wartezeiten (Datum, Praxis, Ergebnis). Diese Nachweise belegen, dass zeitnah kein Platz verfügbar ist.

03

Ärztliche Bescheinigungen

Vom Hausarzt oder Facharzt benötigen Sie einen Konsiliarbericht sowie eine Bescheinigung über die Dringlichkeit der Behandlung.

04

Antrag bei der Krankenkasse

Mit den gesammelten Unterlagen beantragen Sie die Kostenübernahme. Nach Bewilligung können die probatorischen Sitzungen bei mir beginnen.

(03)Selbstzahler

Sofort beginnen, ohne Formalitäten

Sie können die Kosten Ihrer Therapie auch selbst tragen: ohne Antrag, ohne Wartezeit, ohne Diagnose-Meldung an eine Versicherung. Die Leistungen werden monatlich in Rechnung gestellt; die Honorare sind an den aktuellen EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) angepasst.

Hinweis: Die Kosten können ggf. als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden

Fragen zur Kostenübernahme?

Schreiben Sie mir, ich melde mich zeitnah zurück.

E-Mail-Adresse als Bild: info (at) psychotherapie-hoenegger (punkt) net