Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Praxis für Verhaltenstherapie durch Einzelfallentscheidungen im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens.
Wie müssen Sie vorgehen, um diese Voraussetzungen zu erfüllen?
Die Krankenkassen verhalten sich gegenüber dem Kostenerstattungsverfahren aus Ersparnisgründen meistens ablehnend und werden Ihnen Therapeutenlisten geben oder Therapieplatzvermittlungsstellen nennen. Bleiben Sie zäh: Sie haben einen Rechtsanspruch auf Kostenerstattung (§13 Abs. 3 SGB V), wenn Sie die folgenden Voraussetzungen nachweisen können.
1. Schritt: PTV11 und die ambulante Sprechstunde
Da dieser Schritt meist am zeitintensivsten ist, lohnt es sich gleich damit bei Ihrer Suche nach einer Psychotherapie zu beginnen. Für den Erhalt des PTV11 Formulars brauchen Sie einen ambulanten Sprechstundentermin. Dieser Termin MUSS über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung vergeben werden (Fon 116117).
Ohne aktuelles PTV11-Formular aus der ambulanten Sprechstunde, welche von der TSS vergeben wurde, gibt es keine Kostenerstattung.
Auf dem PTV11 sind folgende Kreuze wichtig:
+ Verdachtsdiagnose(n)
+ Empfehlung zum weiteren Vorgehen –> ambulante Psychotherapie –> zeitnah erfolderlich & Verhaltenstherapie
+ Die Behandlung kann nicht in dieser Praxis durchgeführt werden.
+Vermittlungscode
Im Idealfall klebt auch noch der Dringlichkeitssticker (fehlt in dem Bild) auf dem PTV11.
2. Schritt: Psychotherapie-Ablehnungen sammeln
Kontaktieren Sie 10 niedergelassene Psychotherapeut*innen und notieren Sie die mangelnden Kapazitäten (entweder „keine Warteliste“ oder „Warteliste > 4 Monate) im folgenden Kontaktprotokoll.
Ein Gerichtsurteil (Rechtsquellen: BSG Az. 6 RKa 15/97) hat festgelegt: Die zumutbare maximale Wartezeit beträgt 6 Wochen bei Erwachsenen, im Einzelfall bis zu drei Monaten.
Bei 5 erfolglosen Anbahnungsversuchen einer Psychotherapie innerhalb dieser angemessenen Frist und in angemessener Entfernung haben Sie Anspruch auf Kostenerstattung einer außervertraglichen Psychotherapie. Mehr als 5 vergebliche Behandlungsanfragen sind aus fachlichen Gründen und im Sinne des Gebots einer humanen Krankenbehandlung nicht zumutbar.
3. Schritt: Konsiliarbericht und Dringlichkeitsbescheinigung
Dies erfordert einen Besuch bei Ihrer*m Hausärzt*in oder Psychiater*in/Nervenärzt*in. Bitten Sie Ihre*n Ärzt*in darum, dass sie*er Ihnen einen Konsiliarbericht ausstellt und die Dringlichkeitsbescheinigung für eine psychotherapeutische Behandlung bescheinigt.
4. Schritt: Psychotherapieantrag stellen (wird von mir erledigt)
Wenn Sie die folgenden Unterlagen
+ PTV11 aus ambulanter Sprechstunde
+ Konsiliarbericht und (Dringlichkeitsbescheinigung)
+ Antrag auf Kostenerstattung (bitte Felder mit der Überschrift „vom Versicherten ausfüllen“ bearbeiten und unterschreiben)
+ bitte editieren Sie die gelb markierten Felder im Anschreiben Patient*in
beisammen haben werfen Sie mir diese bitte gesammelt in den Postekasten der Mut-Fabrik und ich stelle für Sie einen formlosen schriftlichen „Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapie“. Beantragt wird in diesem Schreiben an die Krankenkasse die „Bewilligung 4 außervertraglicher probatorischer Sitzungen“ bei Dipl.-Psych. Christoph Hönegger.
Nach den ersten 4 Sitzungen („probatorischen Sitzungen“) stelle ich in einem „Bericht an den Gutachter“ den Antrag auf Bewilligung einer Psychotherapie im Richtlinienverfahren „Verhaltenstherapie“.
Die Behandlung beginnt, wenn Ihre Krankenkasse die Übernahme der Kosten zusichert.
Dies hört sich komplizierter an als es der Erfahrung nach ist und in den meisten Fällen ist der Antrag beim ersten Anlauf erfolgreich und es erfolgt die Bewilligung sowie eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse.
Den Ratgeber zum Kostenerstattungsverfahren der BundesPsychotherapeutenKammer (BPtK) finden Sie hier.
Meine Praxis bekommt keine finanziellen Förderungen, d.h. jede Leistung wird Ihnen als Kunde in Rechnung gestellt. Alle Patient*Innen bekommen monatlich eine Rechnung. Unabhängig von der eventuellen Kostenerstattung durch Dritte (z.B. Krankenversicherung) schulden Patienten, inkl. Testungen und Berichte, alle Honorare persönlich in voller Höhe dem Psychotherapeuten. Wenn Ihre gesetzliche Krankenversicherung die Finanzierung bewilligt hat, können Sie diese Rechnungen bei Ihrer gesetzlichen/privaten Krankenversicherung einreichen, um Sie zurückerstattet zu bekommen.
Ich berate Sie gerne in einem Erstgespräch ausführlich und detailliert über dieses Verfahren und plane mit Ihnen das weitere Vorgehen.