Die Kosten der Psychotherapie werden entweder von Ihrer privaten Krankenversicherung (Privatpatienten), der Beihilfe oder von Ihnen als Selbstzahler übernommen.

Neu: Seit dem 2. Mai 2018 können sich Bundespolizisten direkt an Privatpraxen wenden. Die ganze Information diesbzüglich gibt es ausführlich auf der Seite der Bundespsychotherapeuten Kammer.

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Private Krankenversicherungen und Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten einer Psychotherapie. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychologen (GOP) mit 2,3-fachem Satz.

Die individuellen Leistungen für Psychotherapie unterscheiden sich jedoch zwischen den privaten Krankenversicherungen sowie nach Ihrem persönlichen Tarif.

>> Bitte klären Sie daher vor Aufnahme der Therapie, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Verhaltenstherapie erstattet. Bitten Sie um die Zusendung entsprechender Unterlagen für die Beantragung. <<

Sind Sie beihilfeberechtigt, benötigen Sie ebenfalls Antragsformulare, die Ihnen die Beihilfestelle auf Anfrage zusendet.

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie die Kosten Ihrer Therapie auch als Selbstzahler tragen.
Bei Selbstzahlern spielen Formalitäten keine Rolle und Sie können sofort mit der Therapie beginnen. Die erbrachten Leistungen werden dann monatlich privat in Rechnung gestellt. Auch hier erfolgt die Abrechnung nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychologen (GOP). In diesem Falle können Sie die Kosten als „außergewöhnliche Belastung“ in Ihre Steuererklärung einfließen lassen

Bei weiteren Fragen schreiben Sie mir gerne eine Email. Ich trete zeitnah mit Ihnen in Kontakt.

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